SPENDENQUITTUNG:

INFORMATIONEN ZUR SPENDENBESCHEINIGUNG

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten!

Spenden und Zuwendungen an eine gemeinnützig anerkannte Stiftung und Organisationen sind nach Paragraph §§10b des Einkommensteuergesetztes steuerlich absetzbar. Die Anna von GierkeStiftung ist beim Finanzamt als Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden für betroffene Kinder und Jugendliche (mit psychisch kranken Eltern) von der Steuer absetzen.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 200 EURO

Spenden bis zu 200 EUR können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 EUR (§50 Abs.2 Nr.2 Buchst. B EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck (PDF-Datei, 48 KB) für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Anna von Gierke-Stiftung erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 200 EUR müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Bei Spenden bis 200 EUR bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg und den vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Downloads haben, melden Sie sich bitte bei unserer Frau Aumüller: la@avg-stiftung.de

Spenden über 200 EURO

Spenden über 200 EUR müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 200 EUR senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbe- günstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.

Bei Fragen zum Thema Spendenquittung, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse info@avg-stiftung.org – Frau Aumüller kümmert sich sehr gerne um Ihr Anliegen.

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SO ERREICHEN SIE UNS

ANNA VON GIERKE STIFTUNG

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